Kosten und Gebühren

Zum Inhalt des Mandats gehört es auch, zu jeder Zeit über die Kostenrisiken und den möglichen Kostenumfang wie Anwaltsgebühren oder Gerichts- und Sachverständigenkosten informiert zu werden. Nur in Absprache mit dem Mandanten werden kostenauslösende Maßnahmen ergriffen. Kostentransparenz  ist damit jederzeit gewährleistet, sei es beim ersten Beratungsgespräch oder beim Entschluss, eine umfangreiche Klage zu erheben. Dabei ist das Gespräch vor Mandatsübernahme, welche Kosten und Gebühren anfallen können, natürlich kostenfrei.

Die gesetzliche Basis für das Honorar der Rechtsanwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf dieser Grundlage werden folgende Konditionen angeboten:

  • Erstberatung: Das Honorar wird nach vorheriger Absprache vereinbart und umfasst eine mündliche Beratung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung durch den Rechtsanwalt: Abrechnung nach RVG bzw. vorheriger Vereinbarung 
  • Beratungsvertrag: bei gewerblichen Mandantsverhältnissen besteht die Möglichkeit, Monatspauschalen zu vereinbaren
  • Rechtschutzversicherte: Kostenübernahmeanfragen und  -abwicklung erfolgen als kostenfreier Service
  • Beratungs- und Prozeßkostenhilfe: Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die Staatskasse verringerte Gebühren, während der Rechtsanwalt auf einen Teil seiner Gebühren verzichtet. Bei der Antragstellung kann Hilfe geleistet werden.