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Neben der Prozessvertretung vor den Gerichten zählt die außergerichtliche Beratung genauso zur Umsetzung der Mandanteninteressen wie die Führung von Vergleichsverhandlungen.

Gerade in stark emotional und wirtschaftlich belastenden Konflikten wie zum Beispiel in ehe- und unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen lassen sich so oft jahrelange kostenintensive gerichtliche Verfahren vermeiden. Ist die eigene Rechtsposition allerdings nur streitig durchsetzbar, erfolgt die gerichtliche Vertretung mit der gleichen Durchsetzungskraft und Konsequenz.

 

 Tätigkeitsgebiete:

  • Arbeitsrecht:                       Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindung und Abmahnungen
  • Familienrecht:                     Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung
  • Forderungseinzug:             Forderungsmangement und Zwangsvollstreckung
  • Mietrecht:                           Abwehr und Durchsetzungen von Kündigungen, Mieterhöhungen
  • Verkehrsrecht:                    Bußgeld und Fahrverbot, Schadensersatz und Schmerzensgeld 
  • Vertragsrecht:                     Vertragsgestaltung, Widerruf und Anfechtung     

  • Zwangsversteigerungen:    Abwehr und Verfahrensbetreibung, Teilungsversteigerug